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Dr. Patrick BitterOktober 20231 min read

BaFin Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Das Merkblatt wurde von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen) als Leitfaden für die von ihr beaufsichtigten Unternehmen herausgegeben. Darin empfiehlt die Behörde zunächst eine „strategische Befassung mit Nachhaltigkeitsrisiken“. Diese definiert sie als „Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung [was den ESG-Kriterien entspricht; Anmerk. d. Verf.], deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können“.

Unterschieden wird dabei in physische Risiken (z.B. Umweltkatastrophen), Transitionsrisiken(z.B. bei Änderungen der Gesetzeslage) oder Reputationsrisiken (z.B. bei Geschäften unter Missachtung der Menschenrechte). Diese sollten bei der strategischen Ausrichtung, aber auch im Operativen Geschäft, also z.B. bei der Vergabe von Krediten berücksichtigt werden. Dafür sollten die „Regelungen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Geschäfts- und Risikostrategie sowie den Organisationsrichtlinien gruppenweit konsistent umgesetzt werden.“

Zu so einer Strategie gehört unter anderem auch ein einheitliches ESG-Reporting, welches im Fall der Banken und Finanzdienstleister Aufgabe der Risikocontrolling-Funktion ist, die „der Geschäftsführung vollumfänglich über Art und Umfang der erheblichen Nachhaltigkeitsrisiken Bericht erstattet“.

Außerdem sind die beaufsichtigten Unternehmen angehalten zur „Prüfung der Fähigkeit und Bereitschaft des Vertragspartners bzw. des Investitionsobjektes zu risikominimierenden Maßnahmen, einschließlich der Beurteilung der Qualität seines Nachhaltigkeitsmanagements und der eventuellen (vertraglichen) Vereinbarung entsprechender Risikominimierungsmaßnahmen“.

Unter diesen Gesichtspunkten ist eine Nachhaltigkeitsstrategie für alle Unternehmen sinnvoll, die auf Gelder von Investoren, Banken und Finanzdienstleistern zurückgreifen möchten. Sie können davon ausgehen, dass ein geeignetes Managementsystem für Nachhaltigkeitsrisiken die Konditionen bei Banken und Finanzdienstleistern (zumindest in Deutschland) erheblich verbessert.

Darüber hinaus sieht die BaFin die Beschäftigung mit Nachhaltigkeitsrisiken als einen Anstoß, „bisherige Prozesse anzupassen und neue, innovative Mess-, Steuerungs- und Risikominderungsinstrumente, je nach Risikoprofil, zu entwickeln“.

Fazit: Das von der BaFin 2020 herausgegebene Merkblatt dürfte auch Strahlkraft auf andere Investoren haben. Dadurch wird sich die Relevanz von Nachhaltigkeitsmanagement (und damit auch dem ESG-Reporting) weiter erhöhen.

Download Merkblatt

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